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Entscheid

E-1192/2014

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

17. März 2014Deutsch18 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach ... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Griechenland (Dublin-Verfahren); Verfügung des BFM vom 26. Februar 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:9:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:9:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

5.

Stunden à Fr. 240.– plus Auslagen von Fr. 50.– auszugehen ist, was ein Total von Fr. 1'346.– (inkl. Auslagen, mit Mehrwertsteuer) ergibt, dass das BFM anzuweisen ist, den Beschwerdeführenden diesen Betrag als Parteientschädigung für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht auszurichten. (Dispositiv nächste Seite)

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E-1192/2014 Seite 13 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-1192/2014 Seite 13 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung des BFM vom 26. Februar 2014 wird aufgehoben. Die Sache wird zur vollständigen und korrekten Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts im Sinne der Erwägungen und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM wird angewiesen, den Beschwerdeführenden für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1'346.– (inkl. Auslagen und MWSt) auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Muriel Beck Kadima Alexandra Püntener Versand:

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