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Entscheid

E-1280/2013

Asyl und Wegweisung

18. September 2013Deutsch13 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 8. Febr... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 8. Februar 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:25:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:25:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird betreffend Verneinung der Flüchtlingseigenschaft und Ablehnung des Asylgesuches (Dispositivziffern 1 und 2 der angefochtenen Verfügung) abgewiesen.

2.

Die den Wegweisungspunkt betreffenden Dispositivziffern 3–5 der angefochtenen Verfügung werden aufgehoben.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt und mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Walter Stöckli Thomas Hardegger Versand:

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