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Entscheid

E-1548/2010

Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung

31. Mai 2012Deutsch13 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, an die Schweizerische Vertretung in Bogotà und an das BFM. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Gabriela Freihofer Jan Feichtinger Versand:

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