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Entscheid

E-1560/2014

Asylverfahren (Übriges)

3. April 2014Deutsch7 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist.

2.

Die Akten werden an das BFM zurückgesendet, verbunden mit der Anweisung, das Asylgesuch des Beschwerdeführers an die Hand zu nehmen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM hat dem Beschwerdeführer für das Rechtsmittelverfahren eine Parteientschädigung von Fr. 450.– (inklusive Auslagen und Mehrwertsteueranteil) zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und (…). Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Esther Karpathakis Peter Jaggi Versand:

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