Lexipedia

Entscheid

E-1565/2012

Asyl und Wegweisung

21. Mai 2012Deutsch9 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 20. Feb... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 20. Februar 2012 / N Ice.modal.stop('form:resultTable:9:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:9:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) der Beschwerdeführerin aufzuerlegen und mit dem in gleicher Höhe bezahlten Kostenvorschuss gedeckt sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG).

-- 6 of 7 --

E-1565/2012 Seite 7 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-1565/2012 Seite 7 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Sie sind mit dem in gleicher Höhe geleisteten Kostenvorschuss gedeckt.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, an das BFM und an das C._______. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Bruno Huber Jonas Tschan Versand:

-- 7 of 7 --