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Entscheid

E-1693/2008

Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)

20. April 2011Deutsch12 min

Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl); Verfügung de... Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl); Verfügung des BFM vom 11. Februar 2008 Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen und die angefochtene Verfügung des BFM aufgehoben. Das BFM wird angewiesen, die angeordnete Wegweisung aufzuheben und diese Frage der kantonalen Behörde zum Entscheid zu überlassen.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen und die angefochtene Verfügung des BFM aufgehoben. Das BFM wird angewiesen, die angeordnete Wegweisung aufzuheben und diese Frage der kantonalen Behörde zum Entscheid zu überlassen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

3.

Der geleistete Kostenvorschuss im Betrage von Fr. 600.- wird dem Beschwerdeführer vom Bundesverwaltungsgericht zurückerstattet.

4.

Das BFM hat dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung im Betrage von Fr. 400.- auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Kurt Gysi Christoph Berger

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