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Entscheid

E-1714/2015

Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung

31. März 2015Deutsch9 min

Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung... Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung; Verfügung des SEM vom 3. März 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

14.

Abs. 2 in fine VGKE), dass gestützt auf die in Betracht zu ziehenden Bemessungsfaktoren (Art.

7 ff. VGKE) die Parteientschädigung auf angemessene Fr. 200.- (inkl. Auslagen) festgesetzt wird und dieser Betrag dem Beschwerdeführer durch das SEM zu entrichten ist. (Dispositiv nächste Seite)

7 ff. VGKE) die Parteientschädigung auf angemessene Fr. 200.- (inkl. Auslagen) festgesetzt wird und dieser Betrag dem Beschwerdeführer durch das SEM zu entrichten ist. (Dispositiv nächste Seite)

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E-1714/2015 Seite 7 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung vom 3. März 2015 wird aufgehoben und die Sache wird zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das SEM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 200.(inkl. Auslagen) auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer und das SEM. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Aglaja Schinzel Versand:

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