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Entscheid

E-176/2013

Asyl und Wegweisung

18. Januar 2013Deutsch8 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 7. Deze... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 7. Dezember 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit die Aufhebung der angefochtenen Verfügung beantragt worden ist.

2.

Die Verfügung des BFM vom 7. Dezember 2012 wird aufgehoben. Die Akten werden zur korrekten und vollständigen Feststellung des Sachverhalts und zum neuen Entscheid an die Vorinstanz überwiesen.

Die Verfügung des BFM vom 7. Dezember 2012 wird aufgehoben. Die Akten werden zur korrekten und vollständigen Feststellung des Sachverhalts und zum neuen Entscheid an die Vorinstanz überwiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Der Verfahrensantrag des Beschwerdeführers, sein Rechtsvertreter sei unter Fristsetzung aufzufordern, seine Kostennote nachzureichen, wird abgewiesen.

5.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.– zu überweisen.

6.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Markus König Eveline Chastonay Versand:

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