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Entscheid

E-1835/2013

Asyl und Wegweisung

12. Dezember 2013Deutsch11 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 7. März... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 7. März 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:6:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:6:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und die Sache wird zur vollständigen Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts und zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an das BFM zurückgewiesen. Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der am 13. Mai 2013 geleistete Kostenvorschuss im Betrag von Fr. 1'200.– wird zurückerstattet.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.– (inkl. Auslagen und MwSt) auszurichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Regula Schenker Senn Urs David Versand:

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