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Entscheid

E-1900/2012

Asyl und Wegweisung

25. November 2013Deutsch7 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 8. März... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 8. März 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:14:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:14:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung vom 8. März 2012 wird aufgehoben und das Verfahren wird im Sinne der Erwägungen zur Wiederaufnahme an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1100.– (inkl. Auslagen) zu entrichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Simona Risi Versand:

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