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Entscheid

E-1935/2012

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

1. Mai 2012Deutsch9 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren; Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid); Verfügung des BFM vom 30. März 2012 / N Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird.

2.

Die Verfügung des BFM vom 30. März 2012 wird aufgehoben und die Sache zur materiellen Überprüfung des Asylgesuchs an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 800.- auszurichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, an das BFM und an das Migrationsamt des Kantons B._______. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Bruno Huber Jonas Tschan Versand:

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