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Entscheid

E-2242/2025

Asyl und Wegweisung

1. Mai 2025Deutsch12 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 5. März... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 5. März 2025 Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG), dass der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss zur Begleichung der Verfahrenskosten zu verwenden ist. (Dispositiv nächste Seite)

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E-2242/2025 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-2242/2025 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Der in gleicher Höhe geleistete Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Gabriela Freihofer Lhazom Pünkang Versand:

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