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Entscheid

E-2377/2011

Asylgesuch aus dem Ausland und Einreisebewilligung

12. Mai 2011Deutsch13 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung vom 16. März 2011 wird aufgehoben.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer die Einreise in die Schweiz zur Durchführung des Asylverfahrens zu bewilligen.

4.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

5.

Es wird keine Parteientschädigung gesprochen.

6.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Gabriela Freihofer Jan Feichtinger Versand:

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