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Entscheid

E-2430/2012

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

3. August 2012Deutsch14 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des BFM vom 23. April 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung des BFM vom 23. April 2012 wird aufgehoben und die Vorinstanz angewiesen, das Asylverfahren des Beschwerdeführers durchzuführen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM hat das Honorar der amtlichen Anwältin von insgesamt Fr. 2'026.40 als Parteientschädigung zu vergüten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Markus König Aglaja Schinzel Versand:

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