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Entscheid

E-2479/2025

Asyl und Wegweisung

22. August 2025Deutsch15 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 5. März... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 5. März 2025 Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind und der geleistete Kostenvorschuss in gleicher Höhe darauf anzurechnen ist (Art. 63 Abs. 1 VwVG). (Dispositiv nächste Seite)

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E-2479/2025 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-2479/2025 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der geleistete Kostenvorschuss in gleicher Höhe wird auf die Verfahrenskosten angerechnet.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: David R. Wenger Monique Schnell Luchsinger Versand:

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