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Entscheid

E-2507/2017

Asyl und Wegweisung

6. Juli 2017Deutsch10 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 24. Mär... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 24. März 2017 Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit die Aufhebung der angefochtenen Verfügung beantragt worden ist.

2.

Die Verfügung des SEM vom 24. März 2017 wird aufgehoben. Die Sache wird zur vollständigen Sachverhaltsabklärung und zur korrekten Neubeurteilung an das SEM zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Das SEM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 1800.– auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Markus König Lhazom Pünkang Versand:

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