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Entscheid

E-2594/2012

Asyl und Wegweisung

22. Mai 2012Deutsch8 min

Asyl und Wegweisung; verfügung des BFM vom 11. Apr... Asyl und Wegweisung; verfügung des BFM vom 11. April 2012 / N Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit die Aufhebung der vorinstanzlichen Verfügung beantragt wird.

2.

Die Verfügung des BFM vom 11. April 2012 wird aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Das BFM hat dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 400.– zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und (…). Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Bruno Huber Sarah Straub Versand:

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