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Entscheid

E-2595/2013

Asylverfahren (Übriges)

6. Juni 2013Deutsch8 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren) - Ausreisefrist; Verfügung des BFM vom 30. April 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:20:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und das Verfahren wird im Sinne der Erwägungen zu neuem Entscheid an das BFM zurückgewiesen.

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und das Verfahren wird im Sinne der Erwägungen zu neuem Entscheid an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Die Vorinstanz wird angewiesen, den Beschwerdeführerinnen eine Parteientschädigung von Fr. 350.– zu bezahlen.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerinnen, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Simona Risi Versand:

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