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Entscheid

E-2620/2011

Nichteintreten auf Asylgesuch (erneutes Asylverfahren Schweiz) und Wegweisung

16. Mai 2011Deutsch13 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.− werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Walter Stöckli Esther Karpathakis Versand:

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E-2620/2011 Seite 12

4.

Zustellung erfolgt an: – den Beschwerdeführer durch Vermittlung des Empfangs- und Verfahrenszentrum Kreuzlingen (Einschreiben; Beilage: Einzahlungsschein) – das BFM, Empfangs- und Verfahrenszentrum Kreuzlingen (per Telefax zu den Akten N(…), mit der Bitte um Eröffnung des Urteils an den Beschwerdeführer und um Zustellung der beiliegenden Empfangsbestätigung an das Bundesverwaltungsgericht) – die kantonale Migrationsbehörde (…) (per Telefax)

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