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Entscheid

E-303/2023

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren - Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)

24. Januar 2023Deutsch14 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des SEM vom 12. Januar 2023 Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Dispositiv-Ziffern 1 bis 4 sowie 7 der angefochtenen Verfügung des SEM vom 12. Januar 2023 werden aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur weiteren Sachverhaltsabklärung sowie zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Die Dispositiv-Ziffern 1 bis 4 sowie 7 der angefochtenen Verfügung des SEM vom 12. Januar 2023 werden aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen zur weiteren Sachverhaltsabklärung sowie zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Das Beschwerdeverfahren E-362/2023 betreffend die Anfechtung von Dispositiv-Ziffer 5 der Verfügung des SEM vom 12. Januar 2023 (Eintrag eines neuen Geburtsdatums in ZEMIS) wird separat weitergeführt.

4.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

5.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

6.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Markus König Eveline Chastonay

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