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Entscheid

E-3097/2014

Rechtsverzögerung/Rechtsverweigerung

17. Juni 2014Deutsch6 min

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Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das Verfahren vor dem BFM zu lange dauert.

2.

Das BFM wird angewiesen, das Asylgesuch des Beschwerdeführers beförderlich zu behandeln und in Kürze einem Entscheid zuzuführen.

Das BFM wird angewiesen, das Asylgesuch des Beschwerdeführers beförderlich zu behandeln und in Kürze einem Entscheid zuzuführen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM hat dem Beschwerdeführer für das Rechtsmittelverfahren eine Parteientschädigung von Fr. 450.– (inklusive Auslagen und Mehrwertsteueranteil) zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Esther Karpathakis Peter Jaggi Versand:

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