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Entscheid

E-322/2015

Asyl und Wegweisung

25. Februar 2015Deutsch13 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 12. Dez... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 12. Dezember 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:35:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:35:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG). (Dispositiv nächste Seite)

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E-322/2015 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-322/2015 Seite 10 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung wird abgewiesen. Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung wird abgewiesen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Esther Karpathakis Lea Graber Versand:

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