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Entscheid

E-3301/2020

15. Oktober 2020Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.‒ werden den Beschwerdeführerinnen auferlegt. Der in dieser Höhe einbezahlte Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Kosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Constance Leisinger Karin Parpan Versand:

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