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Entscheid

E-3384/2015

Wegweisung und Wegweisungsvollzug (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid)

2. Juni 2015Deutsch7 min

Asyl und Wegweisung (Beschwerde gegen Wiedererwägu... Asyl und Wegweisung (Beschwerde gegen Wiedererwägungsentscheid); Verfügung des SEM vom 4. Mai 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:13:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

und 2 VwVG angesichts des Ausgangs des Verfahrens gegenstandslos geworden sind. (Dispositiv nächste Seite)

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E-3384/2015 Seite 6 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-3384/2015 Seite 6 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird insoweit gutgeheissen, als die angefochtene Verfügung vom 4. Mai 2015 aufgehoben wird. Die Sache wird zur Entgegennahme der Eingabe vom 14. April 2015 als zweites Asylgesuch und gutscheinender Behandlung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Das SEM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 800.– auszurichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Simona Risi Versand:

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