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Entscheid

E-3398/2016

Asyl und Wegweisung

30. Juni 2016Deutsch11 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 27. Apr... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 27. April 2016 Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:21:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit die Aufhebung der angefochtenen Verfügung beantragt worden ist.

2.

Die Verfügung des SEM vom 27. April 2016 wird aufgehoben und die Sache wird zur korrekten und vollständigen Sachverhaltsabklärung sowie zur neuen Beurteilung an das SEM zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das SEM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 1000.– auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin: Markus König Martina Stark Versand:

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