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Entscheid

E-3450/2015

Asyl und Wegweisung

21. Juli 2015Deutsch11 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 30. Apr... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 30. April 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 VwVG). dass sie mit dem am 18. Juni 2015 bezahlten Kostenvorschuss gedeckt sind. (Dispositiv nächste Seite)

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E-3450/2015 Seite 9 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht: Die Beschwerde wird abgewiesen.

E-3450/2015 Seite 9 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht: Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Der geleistete Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Gabriela Freihofer Blanka Fankhauser Versand:

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