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Entscheid

E-3650/2013

Flughafenverfahren (Asyl und Wegweisung)

25. Februar 2014Deutsch8 min

Flughafenverfahren (Asyl und Wegweisung); Verfügun... Flughafenverfahren (Asyl und Wegweisung); Verfügung des BFM vom 21. Juni 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:0:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

64.

Abs. 1 VwVG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 des Reglements vom

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E-3650/2013 Seite 6 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) entstanden sind. (Dispositiv nächste Seite)

E-3650/2013 Seite 6 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) entstanden sind. (Dispositiv nächste Seite)

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E-3650/2013 Seite 7 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung vom 21. Juni 2013 wird aufgehoben und das Verfahren wird im Sinne der Erwägungen zur Wiederaufnahme an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Aglaja Schinzel Versand:

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