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Entscheid

E-4099/2012

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

16. August 2012Deutsch10 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des BFM vom 27. Juli 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen.

2.

Die Verfügung vom 27. Juli 2012 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Durchführung einer erneuten Befragung und zwar in Anwesenheit einer Vertrauensperson zu dem für dieses Verfahren relevanten Sachverhalt vor der anschliessenden Neubeurteilung an das BFM zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM hat dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 600.- zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und (…). Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Bruno Huber Peter Jaggi Versand:

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