Lexipedia

Entscheid

E-4157/2014

Asyl und Wegweisung

7. Juli 2015Deutsch18 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 3. Juli... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 3. Juli 2014 Ice.modal.stop('form:resultTable:9:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:9:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 63 Abs. 1 VwVG) sind. Der am 4. März 2015 einbezahlte Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet. (Dispositiv nächste Seite)

-- 12 of 13 --

E-4157/2014 Seite 13 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-4157/2014 Seite 13 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der einbezahlte Kostenvorschuss wird zur Bezahlung der Verfahrenskosten verwendet.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Der Gerichtsschreiber: Esther Karpathakis Peter Jaggi Versand:

-- 13 of 13 --