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Entscheid

E-4219/2015

Asyl und Wegweisung

30. Juli 2015Deutsch17 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 2. Juni... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 2. Juni 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_reg');

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Erwägungen

3.

des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 63 Abs. 1 VwVG) und mit dem geleisteten Kostenvorschuss gleicher Höhe gedeckt sind. (Dispositiv nächste Seite)

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E-4219/2015 Seite 12 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-4219/2015 Seite 12 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt und sind mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe gedeckt.

3.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Christa Luterbacher Natasa Stankovic Versand:

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