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Entscheid

E-4310/2012

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

22. August 2012Deutsch13 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 6. Mai 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:29:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:29:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

VGKE) den Beschwerdeführenden aufzuerlegen sind (Art. 63 Abs. 1 Satz 1VwVG), dass mit vorliegendem Entscheid der angeordnete Vollzugsstopp dahinfällt. (Dispositiv nächste Seite)

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E-4310/2012 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-4310/2012 Seite 11 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.- werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Gabriela Freihofer Simon Thurnheer Versand:

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