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Entscheid

E-4319/2012

Asyl und Wegweisung

13. Januar 2014Deutsch11 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 17. Jul... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 17. Juli 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:1:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die angefochtene Verfügung wird aufgehoben und die Sache wird zur vollständigen Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts und zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 1'000.– (inkl. Auslagen) auszurichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Regula Schenker Senn Urs David Versand:

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