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Entscheid

E-4367/2012

Asylverfahren (Übriges)

14. September 2012Deutsch7 min

Flüchtlingseigenschaft; Verfügung des BFM vom 26. ... Flüchtlingseigenschaft; Verfügung des BFM vom 26. Juli 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Dispositivziffer 1 der Verfügung vom 26. Juli 2012 wird aufgehoben. Das BFM wird angewiesen, der Beschwerdeführerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM hat der Beschwerdeführerin für das Rechtsmittelverfahren eine Parteientschädigung von Fr. 972.- zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und (…). Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Kurt Gysi Peter Jaggi Versand:

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