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Entscheid

E-4374/2012

Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)

9. Januar 2014Deutsch10 min

Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl); Verfügung de... Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl); Verfügung des BFM vom 12. Juli 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:16:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. Die angefochtene Verfügung vom 12. Juli 2012 wird aufgehoben und das Verfahren wird im Sinne der Erwägungen zur Wiederaufnahme an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Das BFM wird angewiesen, der Beschwerdeführerin für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 2'000.– (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu entrichten.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Simona Risi Versand:

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