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Entscheid

E-4592/2011

Asyl und Wegweisung

13. November 2013Deutsch9 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 28. Jul... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 28. Juli 2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung vom 28. Juli 2011 wird aufgehoben und das Verfahren wird im Sinne der Erwägungen zur Wiederaufnahme an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1'200.– (inkl. Auslagen) zu entrichten.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM, die zuständige kantonale Behörde und aufgrund der nach wie vor hängigen Anfrage an die Schweizerische Vertretung in Colombo. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Simona Risi Versand:

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