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Entscheid

E-4954/2011

Asyl (ohne Wegweisung)

16. September 2011Deutsch8 min

Flüchtlingseigenschaft; Verfügung des BFM vom 8. A... Flüchtlingseigenschaft; Verfügung des BFM vom 8. August 2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:5:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung des BFM vom 8. August 2011 wird aufgehoben.

2.

Die Sache wird zur Feststellung des vollständigen und richtigen Sachverhalts unter Durchführung einer Anhörung der Beschwerdeführerin zu ihren Asylgründen und zur anschliessenden Neubeurteilung an das BFM zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM hat der Beschwerdeführerin für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 600.− zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerin, das BFM und (…). Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Bruno Huber Peter Jaggi Versand:

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