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Entscheid

E-5003/2012

Nichteintreten auf Asylgesuch (Verletzung Mitwirkungspflicht) und Wegweisung

15. Januar 2013Deutsch15 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 13. September 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:12:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen und die Verfügung des BFM vom 13. September 2012 wird aufgehoben.

2.

Die Vorinstanz wird angewiesen, im Sinne der Erwägungen neu zu entscheiden.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung von Fr. 3162.- (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) auszurichten.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Christa Luterbacher Lhazom Pünkang Versand:

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