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Entscheid

E-5012/2009

Asyl und Wegweisung

26. April 2012Deutsch17 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 6. Juli... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 6. Juli 2009 / N Ice.modal.stop('form:resultTable:4:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:4:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Gutheissung des Gesuches um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird aufgehoben.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

4.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Der Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des vorliegenden Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzende Richter: Der Gerichtsschreiber: Kurt Gysi Christoph Berger Versand:

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