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Entscheid

E-5013/2013

Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)

12. November 2013Deutsch6 min

Aufhebung vorläufige Aufnahme; Verfügung des BFM v... Aufhebung vorläufige Aufnahme; Verfügung des BFM vom 7. August 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:14:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:14:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinn der Erwägungen gutgeheissen.

2.

Die Verfügung des BFM vom 7. August 2013 wird aufgehoben.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt.

4.

Das BFM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1'500.– zu überweisen.

5.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Der vorsitzende Richter: Die Gerichtsschreiberin: Markus König Eveline Chastonay Versand:

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