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Entscheid

E-5055/2013

Asyl und Wegweisung

13. November 2013Deutsch16 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 9. Augu... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 9. August 2013 Ice.modal.stop('form:resultTable:4:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:4:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird betreffend den Eventualantrag (Erstreckung der Ausreisefrist) gutgeheissen und das BFM wird angewiesen, den Beschwerdeführenden im Sinne der Erwägungen eine angemessene neue Ausreisefrist anzusetzen. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 500.-- werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

3.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Regula Schenker Senn Urs David Versand:

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