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Entscheid

E-5132/2011

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

24. August 2012Deutsch16 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dubl... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren); Verfügung des BFM vom 7. September 2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:3:tt_reg');

Source admin.ch

Sachverhalt

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

Erwägungen

2.

Die Verfügung des BFM vom 7. September 2011 wird aufgehoben.

3.

Das BFM wird angewiesen, das Asylverfahren der Beschwerdeführenden in der Schweiz durchzuführen.

4.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

5.

Das BFM hat den Beschwerdeführerinnen für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 800.(inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu entrichten.

6.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführerinnen, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Gabriela Freihofer Chantal Schwizer Versand:

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