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Entscheid

E-5134/2015

Zuweisung der Asylsuchenden an die Kantone

28. August 2015Deutsch6 min

Zuweisung der Asylsuchenden an die Kantone; Verfüg... Zuweisung der Asylsuchenden an die Kantone; Verfügung des SEM vom 17. August 2015 Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:7:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

3.

AsylG nicht verletzt und die Beschwerden demnach abzuweisen sind, dass die Kosten von Fr. 600.– (Art. 1-3 des Reglements vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht [VGKE, SR 173.320.2]) bei diesem Ausgang des Verfahrens den Beschwerdeführenden aufzuerlegen wären (Art. 63 Abs. 1 VwVG), dass gestützt auf Art. 6 Bst. b VGKE auf die Erhebung von Verfahrenskosten zu verzichten ist.

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E-5134/2015 / E-5143/2015 Seite 5 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

E-5134/2015 / E-5143/2015 Seite 5 Demnach erkennt das Bundesverwaltungsgericht:

1.

Die Verfahren E-4053/2015 und E-4057/2015 werden vereinigt.

2.

Die Beschwerden werden abgewiesen.

3.

Auf die Erhebung von Verfahrenskosten wird verzichtet.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber: Gabriela Freihofer Christoph Berger

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