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Entscheid

E-5166/2012

Asyl und Wegweisung

7. Januar 2014Deutsch7 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 28. Aug... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 28. August 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:11:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung vom 28. August 2012 wird aufgehoben und das Verfahren wird im Sinne der Erwägungen zur Wiederaufnahme an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 600.– wird dem Beschwerdeführer vom Bundesverwaltungsgericht zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Simona Risi Versand:

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