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Entscheid

E-5295/2011

Asyl und Wegweisung

16. Februar 2012Deutsch10 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 22. Aug... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 22. August 2011 / N Ice.modal.stop('form:resultTable:25:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:25:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde betreffend Asyl und Flüchtlingseigenschaft wird abgewiesen. Hinsichtlich der Wegweisung aus der Schweiz und deren Vollzug wird die Beschwerde als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Sie sind durch den in gleicher Höhe bezahlten Kostenvorschuss gedeckt und werden mit diesem verrechnet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Néomie Nicolet Versand:

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