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Entscheid

E-5327/2011

Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)

20. November 2013Deutsch7 min

Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl); Verfügung de... Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl); Verfügung des BFM vom 25. August 2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:8:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:8:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung vom 25. August 2011 wird aufgehoben und das Verfahren wird zur Wiederaufnahme an das BFM zurückgewiesen.

2.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3.

Das BFM wird angewiesen, den Beschwerdeführenden für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1'200.– (inkl. Auslagen) zu entrichten.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Regula Schenker Senn Simona Risi Versand:

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