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Entscheid

E-5418/2017

Asyl und Wegweisung

9. September 2021Deutsch10 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 24. Aug... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 24. August 2017 Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerden werden gutgeheissen.

2.

Die Verfügungen des SEM vom 24. August 2017 werden aufgehoben und die Sache wird zur vollständigen Sachverhaltsfeststellung und zu neuer Entscheidung an das SEM zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. Der geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 800.- (vereinigte Verfahren) wird den Beschwerdeführenden rückerstattet.

4.

Das SEM wird angewiesen, den Beschwerdeführenden für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von Fr. 1600.– (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu entrichten.

5.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das SEM und die zuständige kantonale Behörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Lorenz Noli Daniel Merkli Versand:

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