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Entscheid

E-5506/2018

Asyl und Wegweisung

3. Oktober 2018Deutsch11 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 28. Aug... Asyl und Wegweisung; Verfügung des SEM vom 28. August 2018 Ice.modal.stop('form:resultTable:14:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:14:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten war.

2.

Die Anträge auf Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 VwVG) und amtliche Rechtsverbeiständung in der Person des Rechtsvertreters (Art. 110a Abs. 1 AsylG) werden abgewiesen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 750.– werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin: Muriel Beck Kadima Patricia Petermann Loewe Versand:

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