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Entscheid

E-5693/2021

Asyl und Wegweisung (Mehrfachgesuch/Wiedererwägung)

8. Februar 2022Deutsch8 min

Nichteintreten auf Wiedererwägungsgesuch; Verfügun... Nichteintreten auf Wiedererwägungsgesuch; Verfügung des SEM vom 17. Dezember 2021 Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:10:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird gutgeheissen.

2.

Die Verfügung des SEM vom 17. Dezember 2021 wird aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

3.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

4.

Der vom Beschwerdeführer geleistete Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 750.– wird ihm zurückerstattet.

5.

Das SEM wird angewiesen, dem Beschwerdeführer für das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Parteientschädigung von insgesamt Fr. 200.– auszurichten.

6.

Dieses Urteil geht an den Beschwerdeführer, das SEM und die kantonale Migrationsbehörde. Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber: Lorenz Noli Kevin Schori Versand:

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