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Entscheid

E-5831/2012

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung (Dublin-Verfahren)

27. November 2012Deutsch14 min

Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verf... Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 24. Oktober 2012 Ice.modal.stop('form:resultTable:4:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:4:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird betreffend Nichteintreten, Wegweisung und Vollzug (Dispositivziffern 1-2 sowie 4 der angefochtenen Verfügung) abgewiesen.

2.

Die mit Ziffer 3 der angefochtenen Verfügung angesetzte Ausreisefrist wird aufgehoben und die Vorinstanz angewiesen, den Beschwerdeführenden eine angemessene Ausreisefrist anzusetzen.

3.

Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung im Sinne von Art. 65 Abs. 1 VwVG wird gutgeheissen.

4.

Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

5.

Die Vorinstanz wird angewiesen, den Beschwerdeführenden eine Parteientschädigung von Fr. 200.- zu bezahlen.

6.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Die vorsitzende Richterin: Die Gerichtsschreiberin: Muriel Beck Kadima Simona Risi Versand:

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