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Entscheid

E-5879/2011

Asyl und Wegweisung

1. November 2011Deutsch12 min

Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 18. Okt... Asyl und Wegweisung; Verfügung des BFM vom 18. Oktober 2011 Ice.modal.stop('form:resultTable:2:tt_ps'); Ice.modal.stop('form:resultTable:2:tt_reg');

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

2.

Die Wegweisung der Beschwerdeführenden hat nach Deutschland zu erfolgen.

3.

Die Verfahrenskosten von Fr. 600.– werden den Beschwerdeführenden auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen ab Versand des Urteils zu Gunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

4.

Dieses Urteil geht an die Beschwerdeführenden, das BFM und die zuständige kantonale Behörde. Der vorsitzenden Richter: Der Gerichtsschreiber: Walter Stöckli Esther Karpathakis Versand:

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E5879/2011 Seite 11 Zustellung erfolgt an: – die Beschwerdeführenden (Einschreiben; Beilage: Einzahlungsschein) – das BFM, Asyl und Rückkehr, mit den Akten N_______ (per Kurier) – die kantonalen Migrationsbehörden

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